ZIELE

Neue Kältemittel wie R1234yf, R744 oder R513A werden von der Industrie als Ersatz zum alten Kältemittel R134a in Fahrzeugklimaanlagen angeboten. Des Weiteren wird das alte Kältemittel R134a durch Quotenregulierung in der EU immer teurer. Dies führt zwangsläufig zu Veränderungen im Service- und Reparaturgeschäft von Fahrzeugklimaanlagen. Doch was müssen Servicemitarbeiter bei der Umstellung beachten, um gesetzlich konform zu arbeiten? Mit der Einführung der Klimaschutzverordnung hat der Gesetzgeber beschlossen, dass alle Servicemitarbeiter, die an Fahrzeugklimaanlagen arbeiten, über eine Klimasachkunde gemäß EG-Verordnung 307/2008 verfügen müssen, um ihre Fachkenntnisse im Bereich der Klimatechnik zu bestätigen. Das Sachkunde Zertifikat ist seit 2015 für jeden Servicebetrieb verpflichtend für den Einkauf von fluorierten Kältemitteln in der EU und sollte regelmäßig auf den aktuellen Stand der Technik gehalten werden.

ZIELGRUPPE

Alle Servicemitarbeiter, die Wartungen und Reparaturen an Kfz-Klimaanlagen durchführen, müssen seit Juli 2010 über eine Ausbildung nach der EG-Verordnung 307/2008 verfügen. Verstöße gegen die Klimaschutzverordnung können mit Bußgeldern bis zu 50.000 Euro belegt werden.

INHALTE

  • Aufbau und Funktion von R134a / R1234yf Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen
  • Auswirkungen von Treibhausgasen auf die Klimaerwärmung
  • Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasen (Kyoto-Protokoll)
  • Eigenschaften und Auswirkungen von Kältemittel (R134a, R1234yf, R513A, R744) auf die Umwelt
  • Maßnahmen der EU zur Reduzierung von fluorierten Treibhausgasen (EGVerordnung 842/2006, 517/2014 und EG Richtlinie 2006/40/EG)
  • Richtiger Umgang mit Kältemittelflaschen
  • Korrektes Arbeiten an Kfz-Klimaanlagen mit den Kältemitteln R134a und R1234yf
  • Abschlussprüfung zur Erlangung der Sachkunde