10 Im September 2025 hat die Europäische Union mit der Durchführungsverordnung EU 2025/1893 die Qualifizierungsvorgaben für Sachkundebescheinigungen für mobile Klimaanlagen und Wärmepumpen erneuert. Durch die Aufnahme von Schienenfahrzeugen sind die Anforderungen an das Servicepersonal gestiegen. Zusätzlich müssen im Nutzfahrzeugsektor bei Überschreitung gewisser Füllmengen mit entsprechenden Kältemitteln wiederkehrende Dichtheitskontrolle durchgeführt werden. Die Fahrzeughalter von Nutzfahrzeugen sind ab März 2027 verpflichtet, für die Klimaanlagen ein Anlagenlogbuch zu führen. Diese Dichtheitskontrollen dürfen nur von sachkundigen Personen durchgeführt werden, die nach der neuen Verordnung geschult sind und den entsprechenden Klimaschein besitzen. Die Unternehmen, die Dichtheitskontrollen durchführen wollen, müssen sich zertifizieren lassen. Durch die Erweiterung der Anforderungen an das Servicepersonal hat die EU die Möglichkeit geschaffen, dass das Servicepersonal mit einem reduzierten Programm individuell auf bestimmte mobile Klimaanlagen und Wärmepumpen qualifiziert werden kann. Dadurch ergeben sich unterschiedliche Sachkundebescheinigungen. Es gibt Bescheinigungen für fluorierte Kältemittel und Kohlenwasserstoffe für die Bereiche Wartung & Reparatur oder Dichtheitskontrollen oder Rückgewinnung. Für das Kältemittel Kohlendioxid gibt es wiederum eine separate Bescheinigung. Wer es genau wissen will, sollte sich die nachfolgende Grafik anschauen, um zu wissen, welche Bescheinigung was abdeckt. NEUE KLIMASACHKUNDE ERFORDERLICH Weitere Anforderungen sind wie folgt: • Kenntnisse über Aufbau und Funktion von Wärmepumpensysteme inkl. Batteriekühlung • Kenntnisse im Umgang mit brennenden Kältemitteln • Grundkenntnisse über mögliche Umweltgefahren, die von bestimmter fluorierter Stoffe (PFAS) wie HFKW, HFO und HCFO ausgehen Sach- und Fachkunde
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